
Welche Kosten entstehen beim Immobilienverkauf?
Von der Beschaffung wichtiger Unterlagen über den Notar und Makler bis hin zu den Steuern – ein Immobilienverkauf bringt Kosten mit sich. In unserem Ratgeber finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie benötigen.
Die Kosten eines Immobilienverkaufs im Überblick
Egal, ob für die Beschaffung von Unterlagen, den Notar, den Makler oder Steuern – ein Immobilienverkauf ist mit Kosten verbunden. In diesem Artikel haben wir die möglichen Ausgaben zusammengestellt, die beim Verkauf einer Immobilie anfallen können.
Zudem geben wir Ihnen Tipps, wie Sie einige dieser Kosten vermeiden können.
Inhaltsverzeichnis

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Seit 2009 sind Eigentümer verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Das bedeutet, dass der Verkäufer spätestens beim Besichtigungstermin den Interessenten einen Energieausweis zeigen muss. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Der Verbrauchsausweis, der auf dem Energieverbrauch der letzten drei Jahre basiert, kostet zwischen 50 und 80 Euro. Der Bedarfsausweis hingegen wird von einem Fachmann durch eine technische Analyse der Energiemenge und der Gebäudebedingungen ausgestellt und kostet in der Regel etwa 300 Euro. Welcher Energieausweis für Ihre Immobilie erforderlich ist, erfahren Sie hier.
HINWEIS: Sorgen Sie frühzeitig für den Energieausweis Ihrer Immobilie, um hohe Strafen zu vermeiden. Nach der Energiesparverordnung kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro verhängt werden, wenn der Ausweis entweder nicht rechtzeitig vorliegt oder der falsche ausgestellt wurde.
Um einen realistischen Verkaufspreis für Ihre Immobilie festzulegen, ist es ratsam, den Wert professionell schätzen zu lassen. Immobilienmakler oder zertifizierte Gutachter können eine präzise Bewertung vornehmen. Ein vollständiges Gutachten durch einen Immobiliengutachter kostet in der Regel 0,5 bis 1 Prozent des Verkehrswerts, während ein Kurzgutachten zwischen 100 und 500 Euro liegt. Wenn Sie diese Kosten vermeiden möchten, wenden Sie sich an einen Immobilienmakler. Die Experten von Real Dream Estate bieten Ihnen eine kostenlose Bewertung an. Kontaktieren Sie uns hier und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
3. Wie hoch sind die Gebühren für einen Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug ist ein offizielles Dokument, das die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken in Deutschland festhält. Er enthält Informationen zu bestehenden Belastungen, wie Hypotheken und Grundschulden, sowie zu Rechten, die mit dem Grundstück verbunden sind, wie zum Beispiel einem Vorverkaufsrecht. In allen Bundesländern außer Baden-Württemberg, wo die Gemeinde zuständig ist, kann der Auszug beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Ein einfacher Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter Auszug 20 Euro.
HINWEIS: Der Grundbuchauszug wird in der Regel etwa zwei Wochen nach der Beantragung per Post zugeschickt. Wenn es schneller gehen muss, können Sie den Auszug auch über einen Notar anfordern, der dank elektronischem Zugang den Auszug in wenigen Minuten erhalten kann.
Viele Verkäufer entscheiden sich, einen Immobilienmakler zu beauftragen, um ihre Immobilie erfolgreicher zu verkaufen. Für seine Dienstleistungen erhält der Makler eine Provision, die in der Regel als Prozentsatz des Verkaufspreises berechnet wird. Die Höhe der Provision ist verhandelbar, orientiert sich jedoch meist an den regional üblichen Sätzen. Seit dem 23. Dezember 2020 gibt es ein neues Gesetz zur Aufteilung der Maklerkosten zwischen Käufer und Verkäufer. Demnach darf dem Käufer maximal 50 Prozent der Maklercourtage in Rechnung gestellt werden. Den restlichen Anteil muss derjenige zahlen, der den Makler beauftragt hat. Diese Regelung gilt jedoch nur für Wohnungen sowie Einfamilien- und Doppelhäuser, nicht für unbebaute Grundstücke, Neubauwohnungen oder Mehrfamilienhäuser. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Empfehlung für einen Makler wünschen. Unser Netzwerk aus erfahrenen Immobilienmaklern unterstützt Sie gerne beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie.
Um den Verkauf einer Immobilie rechtlich abzuwickeln, muss ein Notar beauftragt werden. Dieser erstellt einen rechtsgültigen Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer und sorgt dafür, dass alle erforderlichen rechtlichen Schritte nach dem Notartermin erledigt werden. In der Regel berechnet der Notar etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises. Wird eine Immobilie zum Beispiel für 400.000 Euro verkauft, liegt das Honorar des Notars bei etwa 6.000 Euro. Diese Kosten trägt jedoch der Käufer, da er den Notar auswählt und ihn mit der rechtlichen Abwicklung des Verkaufs beauftragt.
HINWEIS: Auch wenn der Käufer die Notarkosten trägt, ist der Notar gesetzlich verpflichtet, die Interessen beider Parteien zu wahren und deren Wünsche zu berücksichtigen. Machen Sie sich also keine Sorgen.
6. Welche Steuern müssen beim Immobilienverkauf gezahlt werden?
Bei jedem Immobilienverkauf fallen Steuern an, jedoch gibt es Unterschiede, je nachdem, ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Verkauf handelt. Ein Verkauf wird als gewerblich eingestuft, wenn innerhalb von fünf Jahren drei oder mehr Immobilien verkauft werden. In diesem Fall fällt eine Gewerbesteuer an, die sich wie folgt berechnet: Verkaufsgewinn x 3,5 x kommunaler Hebesatz. Bei privaten Immobilienverkäufen kann eine Spekulationssteuer fällig werden, wenn die Immobilie weniger als zehn Jahre im Besitz des Verkäufers war. Ein Beispiel: Wenn Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie einen Gewinn von 50.000 Euro erzielen und Ihr Steuersatz 30 Prozent beträgt, müssen Sie 15.000 Euro Spekulationssteuer zahlen.
HINWEIS: Der Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie ist von der Spekulationssteuer befreit. Die Spekulationsfrist von zehn Jahren entfällt, wenn der Eigentümer selbst, seine kindergeldberechtigten Kinder oder sein Ehe- oder Lebenspartner in den letzten zwei Jahren vor dem Verkauf in der Immobilie gewohnt haben.
7. Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die für die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens erhoben wird. Falls Sie einen Kredit aufgenommen haben, um Ihre Immobilie zu finanzieren und dieser noch nicht vollständig abbezahlt ist, können Sie den Kredit vor Ablauf der Zinsbindung zurückzahlen. Als Ausgleich verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung, die in etwa 11 Prozent des verbleibenden Darlehensbetrags beträgt. Bei größeren Restbeträgen kann diese Entschädigung also recht hoch ausfallen.
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HINWEIS: Haben Sie einen Darlehensvertrag mit langer Zinsbindung abgeschlossen, können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Laut § 489 BGB ist es möglich, einen Baukredit mit Festzins nach zehn Jahren jederzeit zu kündigen.